Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.
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Bericht aus dem Bezirksverband

Bericht aus dem Bezirksverband

In der Delegiertenversammlung des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau e. V. am 26.09.2017 wurden zwei vom Vorstand des Bezirksverbandes eingebrachte Anträge mit Mehrheit beschlossen.

1.Antrag: 

Ab 2018 soll jeder Unterpächter einen Betrag von mindestens 10,00 € pro Jahr, in einen Wasserleitungsfonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden zukünftig Reparaturen, sowie ggf. Erneuerungen des Wasserleitungsnetz/Parzellenanschluss (siehe Wasserordnung) finanziert. Der §5 Abs. 4 des Bundeskleingartengesetzes bleibt davon unberührt. Die eingezahlten Gelder werden nur für das Wasserleitungsverteilungsnetz/Parzellenanschluss (siehe Wasserordnung) an dem der Unterpächter angeschlossen ist, verwendet. Über die Notwendigkeit einer Maßnahme entscheidet der jeweilige Betreiber, in Abstimmung mit dem Bezirksverband. Die angesparten Gelder sind zweckgebunden zu hinterlegen und können in Absprache mit dem Bezirksverband auf den Konten des jeweiligen Betreibers oder auf Konten des Bezirksverbandes hinterlegt werden. Der Bezirksverband behält sich vor, bei Hinterlegung auf Konten des Betreibers, dies zu überprüfen. Es bleibt den angeschlossenen Betreibern überlassen, je nach Erhaltungszustand des Wasserverteilungsnetzes/Parzellenanschluss (siehe Wasserordnung) den Rücklagenbetrag per Beschluss der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins (Betreiber) zu erhöhen.

2.Antrag:

Um zukünftig eine gesetzeskonforme und für alle Unterpächter verbindliche Regelung festzuschreiben, wurde eine Wasserordnung durch den Bezirksverband erarbeitet und um den Mitgliedern des Bezirksverbands die Wichtigkeit dieser Wasserordnung klar zu machen, bat der geschäftsführende Vorstands des Bezirksverbands, um Bestätigung durch das oberste Organ des Bezirksverbands. 

Wasserordnung des Bezirksverbands der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. (PDF)

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