freie Kleingärten

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,

Grundsätzlich gilt das unten beschriebene für alle Kleingartenparzellen:

Endlich „Kleingärtner*in“!

Den Kleingarten können Sie so gestalten, wie es Ihnen am besten gefällt – vorausgesetzt, alle (hier einige Auszugsweise aber wichtigen) grundlegenden Regeln werden eingehalten.

  1. ein Drittel kleingärtnerische Nutzfläche (Obst-, Beerengehölze, Gemüsepflanzen)
    (siehe hier in PDF: Möglichkeiten kleingärtnerischer Nutzungunverbindliche Kosten für kleingärtnerische Nutzung)
    Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen; Obstbäume, Beerensträucher, Nutzpflanzen für die Tierwelt; Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser. Über alles steht, auch gem. den Bestimmungen unserer Satzung, die Förderung des Umwelt- und Klima- und Artenschutzes, d. h. Nachhaltiges-, ökologisches- und naturnahes Gärtnern, dazu gehört u.a. dass sämtliche pflanzliche Gartenabfälle kompostiert werden (Aktive Kompostwirtschaft betreiben), Verzicht auf Torf und torfhaltige Pflanzenerde (Verminderung von CO²), Schaffung von Nahrungspflanzen über das ganze Jahr für die Insektenwelt (u.a. Kräuter- und Wildblumenflächen) u.v.m.
  2. ein Drittel bauliche Nutzung (Laube, Wege)
    Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 m² Grundfläche nicht überschreiten. Anbauten (z.B. Aborte, geschlossene Veranden, überdachte Sitzplätze) sind unzulässig. Zusätzlich zu der für den Laubenbau (entsprechender Bauantrag erforderlich) bebauten Grundfläche von max. 24 m² dürfen höchstens 6% (z.B. für Wege und Terrassen) der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden.
  3. ein Drittel Erholungsnutzung (Rasen, Blumenbeete)
    Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig.

Ein Kinderspielhaus als Spielgerät bis zu einer Größe von 2,00 m² Grundfläche und bis zu einer Höhe von 1,25 m darf aufgestellt werden.

Wir setzen voraus, was auch vertraglich vereinbart wird, dass Sie die genannte Gestaltung der Kleingartenparzelle, zumindest hinsichtlich der kleingärtnerischen Nutzfläche, innerhalb von drei Jahren nach der Übernahme der Kleingartenparzelle erfüllt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen eines Besichtigungstermines, welcher nach dem Eingang Ihrer Bewerbung und dem Erhalt eines entsprechenden Besichtigungsscheines durch den u. g. Bezirksverband*, mit uns vereinbart wird.

In PDF Musterbeispiel (Unverbindlich, als Entscheidungshilfe) für den Bau einer „Gartenlaube“   = Link dazu, siehe hier

Berücksichtigt können zurzeit nur Bewerber*innen für die freien Kleingartenparzelle, deren Bewerbung/Registrierung in die Bewerberliste des Bezirksverbandes der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. bis zum 30.04.2019 erfolgt ist! 

Sofern diese Bedingung erfüllt ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich auf alle in der „Übersicht freie Kleingärten“ genannten Kleingartenparzellen bei uns bewerben können, dazu ist es erforderlich, dass Sie zur Besichtigung einer freien Kleingartenparzelle einen Besichtigungsschein beim Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. vorab beantragen und auch erhalten!. Wenn Sie diesen Besichtigungsschein haben kontaktieren Sie uns, wenn möglich per E-Mail. 

Vor Ort erfahren Sie alle weiteren Modalitäten, die für die Übernahme der Kleingartenparzelle wichtig sind. Haben Sie bitte Verständnis, dass Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer an den Besichtigungsterminen, wir aus organisatorischen Gründen keine individuelle Besichtigungstermine vereinbaren können. 

*Kontakt zum  Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. 

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Der Vorstand Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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