Die Hausratversicherung

Leider muss der Kleingärtner immer mit einem Einbruch in seiner Gartenlaube rechnen und daher sollte er diese mit einer sog. Hausrats- bzw. Inhaltsversicherung versehen. Bei der Hausrats oder auch Inhaltsversicherung ist zu beachten, dass manche Versicherungsverträge eine Klausel enthalten, wonach das gesamte Inventar der Gartenlaube dem Charakter eines Kleingartens entsprechen muss und wertvolle Gegenstände nicht als gartenüblich bezeichnet werden und somit auch oft nicht versichert sind. Dadurch werden meistens günstige Versicherungstarife – Gruppenversicherungen – begründet. Wer diese Klausel nicht im Versicherungsvertrag haben möchte sollte darauf hinweisen. Wichtig ist auch den Neuwert zu versichern! Auch ist ggfs. auf besondere Bestimmungen (Klauseln) zur Einbruchssicherung, zu Flüssiggasanlagen oder zur Aufbewahrung von Treibstoffen (Benzin für den Rasenmäher) zuachten.

Als Standart sollte versichert werden:

  • Einbruch-Diebstahlschäden von Inhaltsgegenständen
  • Vandalismusschäden an Inhaltsgegenständen
  • Gartentor- und Zaunbeschädigungen in Verbindung mit einem Einbruch in die Gartenlaube

Zusätzlich sollten auch Glasbruchversicherungen z.B. für Gewächshäuser (Thermopanescheiben)  abgeschlossen werden.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.