In den meisten Vereinen werden für Erledigungen oder für die Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art von den Funktionsträgern deren Privat-PKW benutzt, das wären dann sog. „Dienstfahrten“ für den Verein. Im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls mit diesem PKW, würden die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden, mit dem sich daraus ergebenen Folgekosten (Schadensfreiheitsrabatt).
Daher ist es sinnvoll – um auch ggfs. Schadenersatzansprüche vom Verein abzuwenden – dieses über eine Dienstfahrten-Kaskoversicherung absichern zu lassen. Sie kommt u.a. bei folgenden Schäden auf:
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Einem selbstverschuldeten Unfall mit oder ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer
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Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
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Beschädigungen am PKW durch einen Fremden mit dessen „Fahrerflucht“
In diesen Fällen wird der Schaden ersetzt, ohne dass eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt der eigenen Kaskoversicherung erfolgt. Die Haftpflichtversicherung des PKW-Halters muss aber grundsätzlich für Haftpflichtschäden aufkommen.