Man muss davon ausgehen, dass nicht jeder Gartenfreund eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Kommt es nun bei einem „Arbeitseinsatz“ für den Kleingartenverein zu einem Unfall kann es diesem angelastet werden, wenn dieser Unfall Arbeitsausfall verursacht und erhebliche Zuzahlungen vom Gartenfreund zu tragen sind. Der Vorstand ist deshalb gut beraten, falls er feststellt, dass ein großer Teil der Vereinsmitglieder nicht unfallversichert ist, eine Kollektiv-Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit abzuschließen. Sie sichert die Gartenfreunde – auch Nichterwerbstätige – bei Arbeitseinsätzen im Verein in folgenden Dingen ab:
- Todesfall
- Voll-Invalidität
- Tagesgeldzahlungen bei Krankschreibung
- Übernahme der Heilkosten
- Krankenhaustagegeld
Da diese Versicherung nicht personengebunden ist, übernimmt sie den Versicherungsschutz für eine bestimmte Anzahl von Gartenfreunden, die an dem jeweiligen Arbeitseinsatz teilnehmen.