Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

FAQs – Fragen und Antworten zum Kleingarten

Abwasser im Kleingarten

darf man eine Toilette im Kleingarten haben?

Grundsätzlich sind Humustoiletten anzustreben. Soweit Abwässer und Fäkalien anfallen, müssen sie in zugelassenen und genehmigten Auffanggruben gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben sich die ordnungsgemäße Errichtung und Dichtheit der Grube durch Fachbetriebe bestätigen zu lassen. Die Dichtheitsnachweise sind dem Verpächter für eine ggf. erforderliche Vorlage bei der Wasserbehörde zu übergeben. Die schadlose Beseitigung muss/müssen der/die Unterpächter auf Verlangen dem Verpächter nachweisen. Die Abfuhr darf nur mit geeigneten Fahrzeugen erfolgen. Für Kleingärten in Wasserschutzgebieten gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen und die Regelungen des Berliner Wassergesetzes.

was ist bei anfallendes Abwasser im Kleingarten zu beachten?

Anfallendes Abwasser in den Kleingartenparzellen, die über Spültoiletten, Handwasch- und Spülbecken oder/und Duschen in der Laube anfallen, müssen entsprechend den Bestimmungen, über sog. abflusslose Abwassersammelbehälter aufgefangen und entsprechend den Abwasserentsorgungsvorschriften entsorgt werden.

Der Einbau von Abwassersammelbehälter ist – vor Baubeginn! – zustimmungspflichtig, d. h. zuerst ist eine Zustimmung vom jeweiligen Bezirksverband (Verpächter) und auch vom jeweiligen Bezirksamt (Grundstückseigentümer) einzuholen. Die Beachtung der Vorschriften, insbesondere der BauO Berlin, obliegt dem Bauherrn (Unterpächter). So darf u. a. nur zugelassenes Material (z.B. Kanalrohr: PVC orange/rote Farbe) in bestimmten Durchmesser (DN 100) im Erdreich verwendet werden.

Baulichkeiten im Kleingarten

was muss beim Bau einer Laube beachtet werden?

Zur Herstellung neuer oder zur Veränderung vorhandener baulicher Anlagen jeder Art ist, unbeschadet einer von dem/den Unterpächter(n) selbst einzuholenden behördlichen Genehmigung, die vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters, dem zu diesem Zweck die Grundriß- und Bauzeichnungen vorzulegen sind, erforderlich. Der Standort der Laube und des Gewächshauses bedarf der Zustimmung des Verpächters.

wie hoch darf die Laube sein?

  • Die Laube darf nur eingeschossig sein; Unterkellern ist nicht gestattet.
  • Die Laube darf folgende Höhen nicht überschreiten:
  • Pultdach, Flachdach 2,60 m
  • Sattel-, Zelt- oder Walmdach:
    Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) höchstens 2,25 m
    Dach- und Firsthöhe höchstens                                          3,50 m
  • Die Maße gelten ab Fußbodenoberkante. Die Fußbodenoberkante darf bis zu 0,25 m über dem Kleingartenniveau liegen.

wie groß darf die Laube sein?

  • Die Laube darf einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 m² (Außenmaße) bebaute Grundfläche nicht überschreiten. Hierbei bleiben die Dachüberstände, denen der Grundstückseigentümer zugestimmt hat und die nicht mehr als 0,8 m betragen, unberücksichtigt. Dachüberstand von mehr als 0,8 m wird in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet. Gauben sind unzulässig.
  • Ein Vorratsraum (Fläche nicht größer als 2 m², Tiefe nicht über 0,80 m) mit Einstiegsklappe darf innerhalb der Laube angelegt werden.

welche Baulichkeiten dürfen noch errichtet werden?

Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis 7 m² (bzw. 12 m² siehe Verwaltungsvorschriften 2009 bis 2019 des Landes Berlin, WICHTIG: Was steht im Unterpachtvertrag) und einer Höhe bis zu 2,20 m errichtet sowie ein Kinderspielhaus als Spielgerät bis zu einer Größe von 2 m² Grundfläche und mit einer Höhe bis zu 1,25 m aufgestellt werden. Das Gewächshaus und das Kinderspielhaus dürfen nur für den Zweck ihrer Bestimmung genutzt werden. Eine Nutzung als Abstellraum für Geräte, Materialien o. ä. ist nicht erlaubt. Bei zweckentfremdeter Nutzung müssen diese Einrichtungen unverzüglich von dem/den Unterpächter(n) beseitigt werden.

was bedeutet „versiegelte“ Kleingartenfläche?

„Versiegelung“: Eine Versieglung ist jede Maßnahme, die das Eindringen von Niederschlagswasser in den Boden ausschließt oder erheblich beeinträchtigt. Vom Versiegelungsverbot erfasst werden alle Maßnahmen, die den Boden mit einer festen Schicht überziehen.

Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6% der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden.

Beispiel: Kleingartenfläche 200 m² abzüglich 24 m² Laube, verbleibende Kleingartenfläche = 176 m² x 6% = 10,56 m². Diese Fläche darf in der „Beispiel“ Kleingartenparzelle max. mit z. B. : lose verlegten Platten aus Beton oder/und Steinen mit den genannten Materialien für z. B. Gartenwege, Terrasse, Beeteinfassungen versiegelt werden.

Ortbeton (vor Ort gegossene Flächen aus Beton) bzw. das befestigen von Wegeplatten in einem Betonbett ist nicht statthaft!

wie groß darf ein Gartenteich sein?

Im Kleingarten darf ein Teich bis zu einer Größe von 3% der Kleingartenfläche, jedoch höchstens 10 m² angelegt werden, und zwar mit flachen Randbereichen. Der Teich darf nicht aus Beton oder sonstigen Mauerwerk errichtet werden und muss für eine Bepflanzung geeignet sein.

Bestimmungen im Unterpachtvertrag

muss man sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?

Der/Die Unterpächter verpflichtet(n) sich, den im Einvernehmen mit dem Verpächter ergangenen Anordnungen und Beschlüssen des Vorstandes des Kleingartenvereins Folge zu leisten, z. B. sich insbesondere an der Gemeinschaftsarbeit  zu beteiligen.

wie sind Kündigungszeiten des Unterpachtvertrages?

Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Mai oder zum 30.November des laufenden Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Laube muss zum Kündigungstermin von persönlicher Habe geräumt herausgegeben werden.

gibt es eine Entschädigung nach der Kündigung des Kleingartens?

Bauliche Anlagen im Kleingarten sowie Bäume sind wesentliche Bestandteile des Kleingartens und dürfen ohne Zustimmung des Verpächters nicht entfernt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung besteht, nach Beendigung des Unterpachtverhältnisses Anspruch auf eine angemessene  Entschädigung, deren Höhe durch Abschätzung festgestellt und die bei Neuverpachtung fällig wird. Sind beide Eheleute Unterpächter, gilt Satz 2 nur, wenn dieser Vertrag gemeinschaftlich gekündigt wird.

Entschädigt werden nur die einer kleingärtnerischen Bewirtschaftung und Nutzung entsprechenden Einrichtungen des Kleingartens. Nicht mehr nutzbare Einrichtungen sind von dem/den Unterpächter(n) auf seine/ihre Kosten zu entfernen.

Bauliche Anlagen werden nur in einfacher Ausführung und nur bis zu der zugelassenen Größe entschädigt ferner wird nur der Wasseranschluss entschädigt. Ein Übernahmezwang für andere Anschlüsse (Strom- oder Telefonleitungen) besteht nicht.

Der/Die Unterpächter verzichtet(n) ausdrücklich auf weitere Ansprüche.

Die Feststellung der für die Entschädigung maßgeblichen Tatsachen und deren Bewertung obliegt einer Abschätzkommission, deren Mitglieder von dem Verpächter bestimmt werden. Für die Bewertung sind die Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde maßgebend; in diese kann beim Verpächter Einblick genommen werden. Auf Wunsch wird dem/den Unterpächter(n) gegen Kostenerstattung eine Kopie der Richtlinien ausgehändigt. Die Entscheidung der Abschätzkommission ist verbindlich.

wann darf der Verpächter den Kleingarten kündigen?

Der Verpächter kann den Unterpachtvertrag nur nach Maßnahme des Bundeskleingartengesetzes kündigen, insbesondere wenn die/der Unterpächter:

Mit der Entrichtung des Pachtzinses für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist/sind und nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung die fällige Pachtforderung erfüllt/erfüllen;

oder von ihm/ihnen auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingartengemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann;

ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingarten betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube unrechtmäßig zum dauernden Wohnen nutzt, den Kleingarten unbefugt einem Dritten überlässt, die Einfriedung der Parzelle eigenmächtig durchbricht, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert.

was passiert wenn man ein zusätzliches (Klein)Gartengrundstück besitzt/pachtet?

Anderweitiger Kleingartenbesitz sowie gärtnerisch nutzbarer Grundbesitz schließen von der Unterpacht aus; bei Erwerb eines solches während der Unterpachtzeit durch einen der Unterpächter oder auch durch seinen nicht im Vertrag aufgeführten Ehepartner ist/sind der/die Unterpächter zur sofortigen Kündigung des Vertrages verpflichtet.

was passiert wenn der Unterpächters stirbt?

Stirbt/Sterben der/die Unterpächter, endet der Unterpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des/der Unterpächter(s) folgt.

Haben Eheleute gemeinschaftlich den Unterpachtvertrag geschlossen, so wird beim Tod des Ehegatten der Unterpachtvertrag mit dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt, sofern er nicht binnen Monatsfrist schriftlich der Fortsetzung widerspricht.

was passiert bei einer Scheidung?

Grundsätzlich haften Eheleute – de Vertragspartner sind – für alle Verpflichtungen aus dem Unterpachtverhältnis als Gesamtschuldner.

Haben Eheleute gemeinschaftlich den Unterpachtvertrag geschlossen und wird die Ehe geschieden, haben sie eine Entscheidung darüber herbeizuführen, mit wem der Vertrag fortgeführt werden soll. Über das Ergebnis ist der Verpächter unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

darf man eine Toilette im Kleingarten haben?

Grundsätzlich sind Humustoiletten anzustreben. Soweit Abwässer und Fäkalien anfallen, müssen sie in zugelassenen und genehmigten Auffanggruben gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben sich die ordnungsgemäße Errichtung und Dichtheit der Grube durch Fachbetriebe bestätigen zu lassen. Die Dichtheitsnachweise sind dem Verpächter für eine ggf. erforderliche Vorlage bei der Wasserbehörde zu übergeben. Die schadlose Beseitigung muss/müssen der/die Unterpächter auf Verlangen dem Verpächter nachweisen. Die Abfuhr darf nur mit geeigneten Fahrzeugen erfolgen. Für Kleingärten in Wasserschutzgebieten gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen und die Regelungen des Berliner Wassergesetzes.

darf man im Kleingarten wohnen?

Dem/Den Unterpächter(n) ist bekannt, dass er/sie eine Wohnung haben muss/müssen und dass das Dauerwohnen in dem Kleingarten nicht gestattet ist. Der/Die Unterpächter ist/sind verpflichtet, jede Veränderung seiner/ihrer Anschrift sofort dem Verpächter schriftlich  mitzuteilen.

was muss im Kleingarten versichert sein?

Zur Sicherung gegenüber allen Risiken aus dem Unterpachtvertrag, muss/müssen der/die Unterpächter eine Feuer- und Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen und den Versicherungsvertrag sowie die Prämienquittungen dem Verpächter auf Verlangen vorlegen.

wer muss den Weg vor der Kleingartenparzelle in Ordnung halten?

Der/Die Unterpächter ist/sind verpflichtet, den Weg vor seinem/ihrem Kleingarten bis zur halben Breite ständig in Ordnung zu halten. Bei Zuwiderhandlungen trifft der Vorstand des Kleingartenvereins im Auftrag des Verpächters die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des/der verpflichteten Unterpächter(s).

wie groß darf ein Schwimmbecken (Pool) sein?

Es darf ein leicht transportables, nicht in das Erdreich eingelassenes Badebecken mit höchsten
3,60 m Durchmesser und einer Höhe von bis zu 0,90 m aufgestellt werden. Dieses Becken müssen von der /dem Unterpächter*in in der Zeit vom 1.11. bis 31.03 abgebaut werden. Wird das Poolwasser mit Zusätzen versehen, die Biozide (z.B. Chlortabletten, Algizide, Kupfersulfat) für die Wasserpflege enthalten, muss das Poolwasser unbedingt über die Kanalisation oder einen Abwasserentsorger entsorgt werden. Generell ist die Versickerung von Poolwasser in Berlin auch außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht gestattet. Gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz ist Poolwasser als Abwasser zu betrachten, da es sich um durch häuslichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser handelt, teilen die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit. Daher ist Poolwasser generell über die Schmutz – oder Mischwasserkanalisation abzuleiten. Liegt kein öffentlicher Entsorgungsweg vor, muss das Poolwasser von einem Abwasserentsorger mit einem Fahrzeug abgepumpt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Das gilt umso mehr für chemisch behandelte Poolwässer.

was ist eine „kleingärtnerische“ Nutzung?

Gemäß den Bestimmungen des § 4 der Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken der Stadt Berlin vom 15.Dezember 2009 gilt:

Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:  – Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;  – Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt; – Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.

Siehe auch Informationsblätter:

wie sind die ordentlichen Kündigungsfristen eines Kleingartens?

Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Mai oder zum 30. November des laufenden Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Kündigung muss schriftlich an den Verpächter (Bezirksverband) erfolgen.  Die Laube muss zum Kündigungstermin von persönlicher Habe geräumt herausgegeben werden.

Gartenordnung

müssen Gartenabfälle kompostiert werden?

Gesunder Pflanzenabfall und anderes kompostierfähiges Material muss im Kleingarten kompostiert werden und darf nicht zur Abfuhr gegeben werden. Kranke Pflanzenabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

darf man Bienen züchten/halten?

Bienenhaltung ist im Rahmen nicht gewerblicher Nutzung und nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet. Die Zahl der Bienenvölker kann begrenzt werden.

darf man Kleintiere halten?

Kleintiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht lästig werden und in den Nachbargärten keinen Schaden anrichten. Gewerbliche Tierhaltung ist nicht zulässig. Hunde sind innerhalb der Kleingartenanlage an der Leine zu führen und so zu halten, dass die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht gestört wird. Die Tierhaltung kann bei Zuwiderhandlung untersagt werden. Für etwaige Schäden aus der Tierhaltung Haftet(n) der/die Unterpächter als Tierhalter.

Die – auch nur vorübergehende – Haltung von Großvieh oder Katzen ist im Kleingarten nicht gestattet!

welche Pflanzabstände sind zum Nachbargarten einzuhalten?

Die Mindestabstände zu den Einfriedungen (Gartenzaun) betragen für:

hoststämmige Obstbäume                                                  1,50 m

Halbstämme und Buschbäume                                          1,00 m

Spindel- und Spalierobst, Sträucher und Hecken          0,50 m

was darf man im Kleingarten (nicht) pflanzen?

Der Kleingarten ist angemessen zu bepflanzen; hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Hoch wachsende und besonders ausladende Bäume, insbesondere Waldbäume, Rotbuchen, Linden, Platanen, Roßkastanien, Stieleichen, Pappeln, Weißbirken, Nadelbäume, Walnussbäume und Trauerweiden, dürfen nicht gepflanzt werden. (Lt. Beschluss des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau e.V. dürfen auch keine Haselnusssträucher, hoch wachsende Magnolien und Thuja gepflanzt werden.)

Bevorzugt sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen. Laubgehölzen ist der Vorrang zu geben. Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig. Wildpflanzen sind dort, wo sie die kleingärtnerische Nutzung nicht stören, zu erhalten.

siehe auch Informationsblätter:

wie hoch darf ein Gartenzaun zur Einfriedung der Kleingartenparzelle sein?

Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Auswahl der Zaunart und –form bleibt dem/den Unterpächter(n) überlassen, wobei wertvolle Ausführungen (z. B. Zäune aus Schmiedeeisen) unzulässig sind. Die Verwendung von Stacheldraht ist untersagt. Mauern oder ähnlich Einfriedungen sind nicht zulässig.

wie hoch darf eine Hecke sein?

Hecken entlang der äußeren Begrenzung und entlang der Wegeflächen dürfen die für die Einfriedung zugelassene Höhe nicht überschreiten; ist die Einfriedung niedriger, darf eine Hecke – ganzjährig – dennoch bis zu 1,25 m hoch sein. Grundsätzlich gilt auch für Hecken, dass diese mit einem Abstand von 50 cm zur äußeren Begrenzung (Zaun) der Kleingartenparzelle gepflanzt werden dürfen. (Siehe auch Pflanzabstände)

dürfen Unkrautvernichtungsmittel im Kleingarten angewendet werden?

Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln*) sowie sonstige Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, die nach der Gefahrenstoffverordnung als sehr giftig oder giftig eingestuft wurden oder eine Wasserschutzgebietsauflage haben, ist verboten. Ausnahmen können nur vom Pflanzenschutzamt Berlin auf Antrag zugelassen werden.

*Unkrautbekämpfungsmitteln, dazu zählen auch sog. Moosvernichter – z. B. auch in der Kombination mit Rasendünger!

gibt es eine Mittagsruhe?

Gemäß den Bestimmungen des Unterpachtvertrages im § 19 Punkt 3 „Gartenordnung“ ist zu beachten, dass von 13 Uhr bis 15 Uhr in der Kleingartenanlage eine Mittagsruhe herrscht; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Lärmschutz.

Vergabe von Kleingärten

nach welchen Kriterien werden Kleingärten vergeben?

Gemäß § 13 „Vergabe von Kleingärten“ der Verwaltungsvorschriften  2000 bis 2009 über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (Berlin) heißt es:

Der Pächter ist verpflichtet, Kleingärten an Bewerber nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Bewerbung unter zu verpachten. Der Pächter hat für seinen Geschäftsbereich eine Bewerberliste zu führen. Bewerber mit besonderen sozialen Voraussetzungen sind zu bevorzugen. Dabei sind z. B. ältere Bewerber und kinderreiche Familien möglichst in der Nähe ihrer Wohnung unterzubringen. Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich durch den Pächter. Jede gewerbliche Vermittlung ist unzulässig.

„Neu“ Gemäß § 10 „Unterverpachtung und Vergabe von Kleingärten“ der Verwaltungsvorschriften  2009 bis 2019 über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (Berlin) heißt es:

(3) Die Vergabe der Kleingärten soll nach der zeitlichen Reihenfolge der Bewerbung erfolgen. Kleingartenbewerber mit besonderen sozialen Voraussetzungen sowie Räumungsbetroffene sind zu bevorzugen. Der Pächter hat für seinen Geschäftsbereich eine zentrale Bewerberliste zu führen. Die Liste der Bewerber und der neu abgeschlossenen Unterpachtverträge ist dem Verpächter auf Verlangen vorzulegen. Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich durch den Pächter. Gewerbliche Vermittlungen sind generell unzulässig.

wo bewirbt man sich um einen Kleingarten?

Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband. Dort wird man in eine – unter Angaben zur Person – Bewerberliste aufgenommen und erhält eine Bewerbernummer. Diese Nummer berechtigt zur Teilnahme an Besichtigungen von freien Kleingartenparzellen in der jeweiligen Kleingartenkolonie des Bezirksverbandes.

Für die Kleingärten auf dem Schöneberger Südgelände ist der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. zuständig.

Homepage des o. g. Bezirksverbandes und seinen angeschlossenen Kleingartenkolonie siehe Link:

Kleingartenvereine auf dem Schöneberger-Südgelände

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