Für einen Kleingartenverein oder/und deren Funktionsträger (Vorstandsmitglieder etc.) und Kleingärtner können mehrere Versicherungen in Betracht kommen, dazu gehören:
Die Hausratversicherung
Die Gebäudeversicherung
Die freiwilligen Versicherung bürgerschaftlich Engagierter (Berufsgenossenschaft)
Die Unfallversicherung
Die Dienstfahrten-Kaskoversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Rechtsschutzversicherung
Die Haftpflichtversicherung
Diese Versicherungsarten sollen im Folgenden kurz beschrieben werden, mit dem Hinweis, dass nähere Auskünfte in der Regel bei den Landes- bzw. Bezirksverbänden zu erhalten sind, vor allem über abgeschlossene Gruppenverträge mit Versicherungsgesellschaften, wodurch meist günstigere Versicherungstarife abgeschlossen werden konnten.
Auf alle Fälle gehört es zur Fürsorgepflicht des geschäftsführenden Vorstandes einer Kleingartenanlage, diese etwaigen Risiken von seinem Kleingartenverein und deren Funktionsträgern oder/und seinen Kleingärtnern ggf. durch entsprechende Versicherungsverträge selbst abzusichern bzw. durch den Kleingärtner absichern zu lassen.