Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Versicherungen im Kleingartenverein

vertragFür einen Kleingartenverein oder/und deren Funktionsträger (Vorstandsmitglieder etc.) und Kleingärtner können mehrere Versicherungen in Betracht kommen, dazu gehören:

 

 

Die Hausratversicherung

Die Gebäudeversicherung

Die freiwilligen Versicherung bürgerschaftlich Engagierter (Berufsgenossenschaft)

Die Unfallversicherung

Die Dienstfahrten-Kaskoversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung  

Die Rechtsschutzversicherung

Die Haftpflichtversicherung

 

Diese Versicherungsarten sollen im Folgenden kurz beschrieben werden, mit dem Hinweis, dass nähere Auskünfte in der Regel bei den Landes- bzw. Bezirksverbänden zu erhalten sind, vor allem über abgeschlossene Gruppenverträge mit Versicherungsgesellschaften, wodurch meist günstigere Versicherungstarife abgeschlossen werden konnten.

Auf alle Fälle gehört es zur Fürsorgepflicht des geschäftsführenden Vorstandes einer Kleingartenanlage, diese etwaigen Risiken von seinem Kleingartenverein und deren Funktionsträgern oder/und seinen Kleingärtnern ggf. durch entsprechende Versicherungsverträge selbst abzusichern bzw. durch den Kleingärtner absichern zu lassen.

 

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