Liebe Gartenfreunde, nach den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken in Berlin gilt, dass Grundsätzlich eine Kleingartenanlage durch den Pächter verwaltet werden muss. Dazu gehört, u. a. dass die Unterhaltung und Erneuerung von Außeneinfriedungen (gemeint ist…
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