Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.
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Die Stromversorgung der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Die Stromversorgung der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Die Stromversorgung in der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Historie:  „Stromgemeinschaft“ der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Mit Beginn der Achtzigerjahre war das Interesse vieler der Unterpächter der Kleingartenkolonie Grüne Aue groß, ihre Kleingartenparzelle an das öffentliche Stromnetz   anzuschließen. Da nicht alle der damaligen Unterpächter einen Stromanschluss für ihre Kleingartenparzelle wollten oder finanzieren konnten, gründete sich aus den Unterpächtern der Kleingartenkolonie Grüne Aue eine sog. „Stromgemeinschaft“ im Jahr 1983.

 

Zu den Gründungsmitgliedern dieser „Stromgemeinschaft“ gehörten 89 (+8) Unterpächter der Kleingartenkolonie Grüne Aue, diese mussten – so die Auflage des damaligen Stromnetzbetreibers BEWAG – die Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz der BEWAG für alle damaligen 206 Kleingartenparzellen der Kleingartenkolonie Grüne Aue gewährleisten und somit auch (vor)finanzieren, würden jedoch jeweils anteilig eine Kostenrückerstattung erhalten, sofern noch nicht angeschlossenen Kleingartenparzellen, zu einem späteren Zeitpunkt an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Unterpächter, dieser später angeschlossenen Kleingartenparzellen, hatten und haben noch heute einen anteiligen Beitrag für die Material- und Installationskosten der Stromnetze I. bis III. – siehe unten – der Stromanlage an die „Stromgemeinschaft“ zu zahlen. (z. Zt. 258,79 €)

Um die Kosten gering zu halten, mussten die teilnehmenden Unterpächter Eigenleistungen erbringen, dazu gehörten sämtliche Erdarbeiten zur Verlegung der Stromkabel (Verteilernetz) und das Aufstellen der Kabelverteilerkästen, sowie das Anbringen der Zählerkästen in den Lauben.

Zur (Vor)Finanzierung gehörten – u. a. die  Material- und Installationskosten für Kabelverteilerschränke und Stromkabel der Stromnetze I. bis III. in der Kleingartenkolonie Grüne Aue.

Finanziert werden mussten auch die Material- und Installationskosten für den eigenen Hausanschluss (Laube), dazu gehörten u. a. der Anschluss vom Kabelverteilerschrank in die Kleingartenparzelle, incl. das dafür benötigten Erdkabel und einem Zählerkasten mit den Sicherungen für drei Stromkreise (2 x 10 Ampere, 1 x 16 Ampere), zwei Verteilerdosen und eine Steckdose. In 8 Kleingartenparzellen wurden Strom-Erdkabel (sog. Schleifen) verlegt, deren Unterpächter wollten zu einem späteren Zeitpunkt einen kompletten Anschluss finanzieren.

Die Stromanlage (Netz I. bis III.):

Seit Fertigstellung der Installationsarbeiten im Oktober 1983, erfolgt die Stromversorgung der Stromanlage in der Kleingartenkolonie Grüne Aue, über die Einspeisungen durch drei sog. Hausanschlüsse (früher gestellt von der BEWAG/Vattenfall, heute  Stromnetz Berlin).

Das Grundnetz I. versorgt über den Hausanschluss I. – Kabelverteilerkasten im Sonnenblumenweg-Ecke-Priesterweg – folgende Kleingartenparzellen: 34 bis 124; in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 9 Nebenkabelverteilerkästen (6 x im Sonnenblumenweg, 1 x im Rosenweg, 1x im Starweg und 1 x im Amselweg) mit – pro Anschluss –  je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen.

Das Grundnetz II. versorgt über den Hausanschluss II. – Kabelverteilerkasten im Fliederweg-Ecke-Priesterweg – folgende Kleingartenparzellen: 125 bis 200 (zzgl. die Festplatzparzelle (189a) und das Vereinshaus); in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 8 Nebenkabelverteilerkästen (jeweils im Fliederweg) mit – pro Anschluss –  je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen. (Das Vereinshaus hat eine 50 Ampere Vorsicherung)

Das Grundnetz III. versorgt über den Hausanschluss III. –  Kabelverteilerkasten im Höhenweg-Ecke-Grazer Weg – folgende Kleingartenparzellen: 1a bis 9a und 1 bis 33; in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 4 Nebenkabelverteilerkästen (jeweils im Lerchenweg) mit – pro Anschluss – je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen.

Anzumerken ist, dass die Nebenkabelverteilerkästen der jeweiligen 3 Strom-Grundnetze – jeweils beginnend mit dem entsprechenden Hausanschluss der Kabelverteilerkästen I – III, in folge in Reihe angeschlossen sind.

Verwaltung und Aufsicht der Stromanlage:

Nach einer Versammlung haben die Mitglieder der „Stromgemeinschaft“  im Jahr 2001, den Antrag an die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. gestellt, die Verwaltung und Aufsicht der Strom-Grundnetze I. – III. (wie oben beschrieben) in folge „Stromanlage“ genannt – zu übernehmen. Diesem Antrag wurde von den Mitgliedern der Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V., in ihrer Mitgliederversammlung am 3.11.2001 per Beschluss, entsprochen.

Die Stromanlage

Die Stromanlage besteht aus den verbindenden Stromkabel und den Nebenkabelverteilerkästen, die von den Hausanschlüssen (Stromnetz Berlin) abgehen.

Anzumerken ist, dass die Nebenkabelverteilerkästen der 3 Strom-Grundnetze – jeweils beginnend mit dem entsprechenden Hausanschluss der Kabelverteilerkästen I – III, in Folge in Reihe angeschlossen sind.

Stromanschluss in der Kleingartenparzelle (Laube):

Für den ordnungsgemäßen Zustand und die Instandhaltung der Stromversorgung, von dem entsprechenden Kabelverteilerkasten, in die Kleingartenparzelle zum Stromanschluss in der Laube, in Verbindung mit dem Zähler- und Sicherungskasten, ist der bzw. sind die Unterpächter der jeweiligen Kleingartenparzelle z. Zt. verantwortlich.

Die Versorgung der Kleingartenparzelle mit Strom, erfolgt durch einen Stromliefervertrag von einem durch die Unterpächter frei gewählten Stromanbieter.

Bei Aufgabe der Kleingartenparzelle wurde und wird die Stromanlage, die sich auf der Kleingartenparzelle befindet, vom alten Unterpächter an den neuen Unterpächter z. Zt. in Höhe von 1000,- € verkauft.

Mit Stand 2017 sind von 207 Kleingartenparzellen, die in der Verwaltung durch die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. wahrgenommen werden, 201 Kleingartenparzellen an der Stromanlage der Kleingartenkolonie Grüne Aue angeschlossen. Noch nicht angeschlossen sind folgende 6 Kleingartenparzellen mit den Nummern: 22, 48, 69, 101, 111, 155. Ausgenommen die Kleingartenparzelle Nr. 179, diese gehört zur Gaststätte „Zum Bunk“ und wird vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. verwaltet.

Ebenfalls mir Stand 2017 gehören noch die Unterpächter von 20 Kleingartenparzellen (5a, 8a, 5, 7, 17, 53, 55, 63, 64, 82, 85, 94, 97, 100, 116, 145, 149, 156, 168, 174) zu den Gründern der „Stromgemeinschaft“ aus dem Jahr 1983.

Neben der administrativen Verwaltung der Stromanlage, wie z. B. Führung eines entsprechenden Kontos (Stromkonto), die Erhebung von Anschlussgebühren bei einem Neuanschluss einer Kleingartenparzelle und einer Havarie-Rücklage sowie Erstellung eines Übernahmeprotokolls bei Wechsel des Unterpächters einer Kleingartenparzelle,  gehört u. a. auch die Aufsicht über die Stromanlage, die durch einen gewählten (§ 8.1 b der Satzung) Stromwart wahrgenommen wird.

Stromwart:

Zu den Aufgaben des Stromwarts gehört u. a. die Zustandskontrolle (per Augenschein) der Kabelverteilerkästen, er meldet dem Vorstand etwaige Störungen und Schäden oder/und empfehlt turnusmäßige Wartungsarbeiten an diesen, ferner berät und informiert er, die an der Stromanlage angeschlossenen (neuen) Unterpächter bei Problemen mit dem Hausanschluss und  bei Neuanschlüssen von Kleingartenparzellen an die Stromanlage.

Nicht zu den Aufgaben des Stromwarts gehören Arbeiten an der Stromanlage, diese werden grundsätzlich nur von zugelassenen Elektroinstallateuren erbracht.

„Stromgemeinschaft“ vs. Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Es ist nötig, das dass Rechtsverhältnis, zu der Verwaltung und zur Wartung der Stromanlage – wie oben beschrieben – , zwischen der „Stromgemeinschaft“ und Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. geregelt wird. Wer ist für die Stromanlage in der Kleingartenanlage Grüne Aue tatsächlich verantwortlich? Der Verpächter der Kleingartenparzellen, hier wäre es der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V., die „Stromgemeinschaft“ oder der jeweiligen Unterpächter, die ihren Strom über die Stromanlage beziehen?

Unklar sind die Eigentumsverhältnisse zu der o. g. Stromanlage (Stromgrundnetze I. – III. /Kabelverteilerkästen).

Lt. „Stromnetz Berlin“ ist die Stromanlage ab den von ihnen gestellten Hausanschlüssen eine private Stromanlage.

Gehört die Stromanlage den verbliebenen Unterpächtern der „Ur-Stromgemeinschaft (seit 1983)“?

Wer ist für die Instandhaltung und Wartung dieser „privaten“ Stromanlage (z. B. die Kabelverteilerkästen) verantwortlich?

Folgender Antrag wird zur 1.Mitgliederversammlung am 18.03.2017 eingebracht. PDF-Download

 

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