Informationen von der Mitgliederversammlung

Liebe Gartenfreunde,

dem Antrag des Beirats, die Strafgebühr für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeiten von 50,- € auf 100,- € zu erhöhen wurde stattgegeben und so von den anwesenden Mitgliedern mehrheitlich beschlossen. 

Hier auszugsweise der Top der Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 mit den Ausführungen dazu:

TOP 6 Beschlussfassung zu § 4.6 der Satzung „Vereinsstrafen“

Der Beirat stellt den Antrag an die Mitglieder, die Vereinsstrafe für nicht geleitetste Gemeinschaftsarbeit von 50,- € auf 100,- € zu erhöhen.

Begründung:

Gemäß Mitgliederbeschluss vom 29.03.2003 sind jährlich mindestens 5 Arbeitsstunden pro Kleingartenparzelle als Gemeinschaftsarbeit zu leisten, davon ausgenommen sind, nur die Gartenfreunde mit Vollendung des 70. Lebensjahr.

In den vergangenen Jahren – mit einer steigenden Tendenz –  haben sich Gartenfreunde an den Gemeinschaftsarbeiten nicht beteiligt. Anhand der Teilnehmerlisten der vergangenen Jahre, ist festzustellen, dass es fast immer, mit wenigen Ausnahmen, die gleichen Gartenfreunde sind, die sich an den Gemeinschaftsarbeiten nicht beteiligen.

Es entsteht so der Eindruck, dass es diesen Gartenfreunden anscheinend sehr leichtfällt, durch die bisher zu leistende Vereinsstrafe in Höhe von 50,- €, sich von der Teilnahmeverpflichtungen an den Gemeinschaftsarbeiten, sozusagen „freizukaufen

Dieses ist nicht im Sinne der geltenden Bestimmungen, sondern sollte eine absolute Ausnahme sein, denn:

In unserer Satzung im § 2.3 c aber auch im Unterpachtvertrag § 9 ist zu entnehmen, dass wir die laufenden Unterhaltungen der Gemeinschaftsanlagen in unserer Kleingartenkolonie nur durch Gemeinschaftsarbeiten bewältigen, ansonsten müssten wir als Verein diese Leistung auf dem freien Markt kaufen, was zu einer erheblichen Erhöhung der Jahresbeiträge führen würde. In Folge hat, rechtlich gesehen, sogar der Verpächter, lt. den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, die Möglichkeit den Unterpächter, bei wiederholter Nichtteilnahme an den Gemeinschaftsarbeiten zu kündigen.

Sämtliche bisher durchgeführten Gemeinschaftsarbeiten sind und waren für jeden Beteiligten leicht zu bewältigen, es werden keine körperlichen Schwerarbeiten verlangt, im Gegenteil jeder kann sich entsprechend seinen Möglichkeiten einbringen.

In den Mitgliederversammlungen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass jeder der seine Kleingartenparzelle bewirtschaften kann, aufgerufen ist, sich auch an den Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen.

Wer an keinen der genannten Terminen, zu den Gemeinschaftsarbeiten, aus wichtigen persönlichen Gründen, teilnehmen und auch keinen Ersatz stellen kann, muss sich bitte rechtzeitig beim Vorstand melden

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.