Information zur Stromversorgung

Die Stromversorgung in der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Historie:  „Stromgemeinschaft“ der Kleingartenkolonie Grüne Aue

Mit Beginn der Achtzigerjahre war das Interesse vieler der Unterpächter der Kleingartenkolonie Grüne Aue groß, ihre Kleingartenparzelle an das öffentliche Stromnetz   anzuschließen. Da nicht alle der damaligen Unterpächter einen Stromanschluss für ihre Kleingartenparzelle wollten oder finanzieren konnten, gründete sich aus den Unterpächtern der Kleingartenkolonie Grüne Aue eine sog. „Stromgemeinschaft“ im Jahr 1983.

 

Zu den Gründungsmitgliedern dieser „Stromgemeinschaft“ gehörten 89 (+8) Unterpächter der Kleingartenkolonie Grüne Aue, diese mussten – so die Auflage des damaligen Stromnetzbetreibers BEWAG – die Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz der BEWAG für alle damaligen 206 Kleingartenparzellen der Kleingartenkolonie Grüne Aue gewährleisten und somit auch (vor)finanzieren. Um die Kosten gering zu halten, mussten die Teilnehmenden Unterpächter Eigenleistungen erbringen, dazu gehörten sämtliche Erdarbeiten zur Verlegung der Stromkabel (Verteilernetz) und das Aufstellen der Kabelverteilerkästen, sowie das Anbringen der Zählerkästen in den Lauben. Finanziert werden mussten – u. a. die  Materialkosten für Kabelverteilerschränke, für Stromkabel und die Anschlusskosten durch einen Elektro-Installateur. Ferner die Materialkosten für den Hausanschluss (Laube), dazu gehörten u. a. der Anschluss vom Kabelverteilerschrank in die Kleingartenparzelle, incl. das dafür benötigten Erdkabel und einem Zählerkasten mit den Sicherungen für drei Stromkreise (2 x 10 Ampere, 1 x 16 Ampere), zwei Verteilerdosen und eine Steckdose. In 8 Kleingartenparzellen wurden Strom-Erdkabel (sog. Schleifen) verlegt, deren Unterpächter wollten zu einem späteren Zeitpunkt einen kompletten Anschluss finanzieren.

Mit Stand 2017 sind von 207 Kleingartenparzellen, die in der Verwaltung durch die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. wahrgenommen werden, 201 Kleingartenparzellen an der Stromversorgung der Kleingartenkolonie Grüne Aue angeschlossen. Noch nicht angeschlossen sind folgende 6 Kleingartenparzellen mit den Nummern: 22, 48, 69, 101, 111, 155. Ausgenommen die Kleingartenparzelle Nr. 179, diese gehört zur Gaststätte „Zum Bunker“ und wird vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. verwaltet.

Die Stromanlage (Netz I. bis III.):

Seit Fertigstellung der Installationsarbeiten im Oktober 1983, erfolgt die Stromversorgung der Kleingartenkolonie Grüne Aue und deren Kleingartenparzellen über die Einspeisungen von drei Strom-Grundnetze:

Das Grundnetz I. versorgt über den Hausanschluss I. – Kabelverteilerkasten im Sonnenblumenweg-Ecke-Priesterweg – folgende Kleingartenparzellen: 34 bis 124; in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 9 Nebenkabelverteilerkästen (6 x im Sonnenblumenweg, 1 x im Rosenweg, 1x im Starweg und 1 x im Amselweg) mit – pro Anschluss –  je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen.

Das Grundnetz II. versorgt über den Hausanschluss II. – Kabelverteilerkasten im Fliederweg-Ecke-Priesterweg – folgende Kleingartenparzellen: 125 bis 200 (zzgl. die Festplatzparzelle (189a) und das Vereinshaus); in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 8 Nebenkabelverteilerkästen (jeweils im Fliederweg) mit – pro Anschluss –  je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen. (Das Vereinshaus hat eine 50 Ampere Vorsicherung)

Das Grundnetz III. versorgt über den Hausanschluss III. –  Kabelverteilerkasten im Höhenweg-Ecke-Grazer Weg – folgende Kleingartenparzellen: 1a bis 9a und 1 bis 33; in Folge sind die Hausanschlüsse (Laube) der genannten Kleingartenparzellen zusätzlich an 4 Nebenkabelverteilerkästen (jeweils im Lerchenweg) mit – pro Anschluss – je einer Vorsicherung von 25 Ampere, angeschlossen.

Anzumerken ist, dass die Nebenkabelverteilerkästen der jeweiligen 3 Strom-Grundnetze – jeweils beginnend mit dem entsprechenden Hausanschluss der Kabelverteilerkästen I – III, in folge in Reihe angeschlossen sind.

Verwaltung und Aufsicht der Stromanlage:

Die Mitglieder der „Stromgemeinschaft“ haben im Jahr 2001, den Antrag an die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. gestellt, die Verwaltung und Aufsicht der Strom-Grundnetze I. – III. (wie oben beschrieben) in folge „Stromanlage“ genannt – zu übernehmen.

Diesem Antrag wurde von den Mitgliedern der Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V., in ihrer Mitgliederversammlung am 3.11.2001 per Beschluss, entsprochen.

Mit diesem Beschluss wird zur Zeit, neben der administrativen Verwaltung der Stromanlage, dazu gehört die Führung eines entsprechenden Strom-Kontos (für die Einzahlungen von Anschlussgebühren – bei einem Neuanschluss einer Kleingartenparzelle- und für die Erhebung einer Umlage für Reparatur- und Wartungsarbeiten), die Erstellung eines Übernahmeprotokolls, bei Wechsel des Unterpächters einer Kleingartenparzelle, auch die Aufsicht über die Stromanlage, die durch einen gewählten (gem. § 8.1 b der Satzung) Stromwart wahrgenommen.

Stromwart:

Zu den Aufgaben des Stromwarts gehört u. a. die Zustandskontrolle (per Augenschein) der Kabelverteilerkästen, er meldet dem Vorstand etwaige Störungen und Schäden oder/und empfehlt turnusmäßige Wartungsarbeiten an diesen, ferner berät und informiert er, die an der Stromanlage angeschlossenen (neuen) Unterpächter bei Problemen mit dem Hausanschluss und  bei Neuanschlüssen von Kleingartenparzellen an die Stromanlage.

Nicht zu den Aufgaben des Stromwarts gehören Arbeiten an der Stromanlage, diese werden grundsätzlich nur von zugelassenen Elektroinstallateuren erbracht.

Hausanschluss in der Kleingartenparzelle (Laube):

Für den ordnungsgemäßen Zustand und die Instandhaltung der Stromversorgung, von dem entsprechenden Kabelverteilerkasten, in die Kleingartenparzelle zum Hausanschluss in der Laube, in Verbindung mit dem Zähler- und Sicherungskasten, ist der bzw. sind die Unterpächter der jeweiligen Kleingartenparzelle verantwortlich.

Die Versorgung der Kleingartenparzelle mit Strom, erfolgt durch einen Stromliefervertrag von einem durch die Unterpächter frei gewählten Stromanbieter.

„Stromgemeinschaft“ vs. Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Es ist nötig, das dass Rechtsverhältnis, zu der Verwaltung und zur Wartung der Stromanlage – wie oben beschrieben – , zwischen der „Stromgemeinschaft“ und Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. geregelt wird. Wer ist für die Stromanlage in der Kleingartenanlage Grüne Aue tatsächlich verantwortlich? Der Verpächter der Kleingartenparzellen, hier wäre es der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V., die „Stromgemeinschaft“ oder der jeweiligen Unterpächter, die ihren Strom über die Stromanlage beziehen?

 

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.