welche Pflanzabstände sind zum Nachbargarten einzuhalten?

Die Mindestabstände zu den Einfriedungen (Gartenzaun) betragen für:

hoststämmige Obstbäume                                                  1,50 m

Halbstämme und Buschbäume                                          1,00 m

Spindel- und Spalierobst, Sträucher und Hecken          0,50 m

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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