welche Baulichkeiten dürfen noch errichtet werden?

Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis 7 m² (bzw. 12 m² siehe Verwaltungsvorschriften 2009 bis 2019 des Landes Berlin, WICHTIG: Was steht im Unterpachtvertrag) und einer Höhe bis zu 2,20 m errichtet sowie ein Kinderspielhaus als Spielgerät bis zu einer Größe von 2 m² Grundfläche und mit einer Höhe bis zu 1,25 m aufgestellt werden. Das Gewächshaus und das Kinderspielhaus dürfen nur für den Zweck ihrer Bestimmung genutzt werden. Eine Nutzung als Abstellraum für Geräte, Materialien o. ä. ist nicht erlaubt. Bei zweckentfremdeter Nutzung müssen diese Einrichtungen unverzüglich von dem/den Unterpächter(n) beseitigt werden.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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