was bedeutet „versiegelte“ Kleingartenfläche?

„Versiegelung“: Eine Versieglung ist jede Maßnahme, die das Eindringen von Niederschlagswasser in den Boden ausschließt oder erheblich beeinträchtigt. Vom Versiegelungsverbot erfasst werden alle Maßnahmen, die den Boden mit einer festen Schicht überziehen.

Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6% der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden.

Beispiel: Kleingartenfläche 200 m² abzüglich 24 m² Laube, verbleibende Kleingartenfläche = 176 m² x 6% = 10,56 m². Diese Fläche darf in der „Beispiel“ Kleingartenparzelle max. mit z. B. : lose verlegten Platten aus Beton oder/und Steinen mit den genannten Materialien für z. B. Gartenwege, Terrasse, Beeteinfassungen versiegelt werden.

Ortbeton (vor Ort gegossene Flächen aus Beton) bzw. das befestigen von Wegeplatten in einem Betonbett ist nicht statthaft!

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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