Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln*) sowie sonstige Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, die nach der Gefahrenstoffverordnung als sehr giftig oder giftig eingestuft wurden oder eine Wasserschutzgebietsauflage haben, ist verboten. Ausnahmen können nur vom Pflanzenschutzamt Berlin auf Antrag zugelassen werden.
*Unkrautbekämpfungsmitteln, dazu zählen auch sog. Moosvernichter – z. B. auch in der Kombination mit Rasendünger!