muss man sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?

Der/Die Unterpächter verpflichtet(n) sich, den im Einvernehmen mit dem Verpächter ergangenen Anordnungen und Beschlüssen des Vorstandes des Kleingartenvereins Folge zu leisten, z. B. sich insbesondere an der Gemeinschaftsarbeit  zu beteiligen.