Gemäß den Bestimmungen des Unterpachtvertrages im § 19 Punkt 3 „Gartenordnung“ ist zu beachten, dass von 13 Uhr bis 15 Uhr in der Kleingartenanlage eine Mittagsruhe herrscht; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Lärmschutz.
Gemäß den Bestimmungen des Unterpachtvertrages im § 19 Punkt 3 „Gartenordnung“ ist zu beachten, dass von 13 Uhr bis 15 Uhr in der Kleingartenanlage eine Mittagsruhe herrscht; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Lärmschutz.