wie hoch darf die Laube sein?
- Die Laube darf nur eingeschossig sein; Unterkellern ist nicht gestattet.
- Die Laube darf folgende Höhen nicht überschreiten:
- Pultdach, Flachdach 2,60 m
- Sattel-, Zelt- oder Walmdach:
Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) höchstens 2,25 m
Dach- und Firsthöhe höchstens 3,50 m
- Die Maße gelten ab Fußbodenoberkante. Die Fußbodenoberkante darf bis zu 0,25 m über dem Kleingartenniveau liegen.
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