Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Mai oder zum 30.November des laufenden Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Laube muss zum Kündigungstermin von persönlicher Habe geräumt herausgegeben werden.