Der/Die Unterpächter müssen den Kleingarten grundsätzlich durch Selbstarbeit bewirtschaften. Unterstützung durch Familienangehörige ist zulässig.
Der/Die Unterpächter müssen den Kleingarten grundsätzlich durch Selbstarbeit bewirtschaften. Unterstützung durch Familienangehörige ist zulässig.