was ist eine „kleingärtnerische“ Nutzung?

Gemäß den Bestimmungen des § 4 der Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken der Stadt Berlin vom 15.Dezember 2009 gilt:

Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:  – Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;  – Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt; – Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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