wie hoch darf eine Hecke sein?

Hecken entlang der äußeren Begrenzung und entlang der Wegeflächen dürfen die für die Einfriedung zugelassene Höhe nicht überschreiten; ist die Einfriedung niedriger, darf eine Hecke – ganzjährig – dennoch bis zu 1,25 m hoch sein. Grundsätzlich gilt auch für Hecken, dass diese mit einem Abstand von 50 cm zur äußeren Begrenzung (Zaun) der Kleingartenparzelle gepflanzt werden dürfen. (Siehe auch Pflanzabstände)

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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