wie hoch darf ein Gartenzaun zur Einfriedung der Kleingartenparzelle sein?

Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Auswahl der Zaunart und –form bleibt dem/den Unterpächter(n) überlassen, wobei wertvolle Ausführungen (z. B. Zäune aus Schmiedeeisen) unzulässig sind. Die Verwendung von Stacheldraht ist untersagt. Mauern oder ähnlich Einfriedungen sind nicht zulässig.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.