Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

darf man eine Toilette im Kleingarten haben?

Grundsätzlich sind Humustoiletten anzustreben. Soweit Abwässer und Fäkalien anfallen, müssen sie in zugelassenen und genehmigten Auffanggruben gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben sich die ordnungsgemäße Errichtung und Dichtheit der Grube durch Fachbetriebe bestätigen zu lassen. Die Dichtheitsnachweise sind dem Verpächter für eine ggf. erforderliche Vorlage bei der Wasserbehörde zu übergeben. Die schadlose Beseitigung muss/müssen der/die Unterpächter auf Verlangen dem Verpächter nachweisen. Die Abfuhr darf nur mit geeigneten Fahrzeugen erfolgen. Für Kleingärten in Wasserschutzgebieten gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen und die Regelungen des Berliner Wassergesetzes.

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