Gartenordnung

müssen Gartenabfälle kompostiert werden?

Gesunder Pflanzenabfall und anderes kompostierfähiges Material muss im Kleingarten kompostiert werden und darf nicht zur Abfuhr gegeben werden. Kranke Pflanzenabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

darf man Bienen züchten/halten?

Bienenhaltung ist im Rahmen nicht gewerblicher Nutzung und nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet. Die Zahl der Bienenvölker kann begrenzt werden.

darf man Kleintiere halten?

Kleintiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht lästig werden und in den Nachbargärten keinen Schaden anrichten. Gewerbliche Tierhaltung ist nicht zulässig. Hunde sind innerhalb der Kleingartenanlage an der Leine zu führen und so zu halten, dass die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht gestört wird. Die Tierhaltung kann bei Zuwiderhandlung untersagt werden. Für etwaige Schäden aus der Tierhaltung Haftet(n) der/die Unterpächter als Tierhalter.

Die – auch nur vorübergehende – Haltung von Großvieh oder Katzen ist im Kleingarten nicht gestattet!

welche Pflanzabstände sind zum Nachbargarten einzuhalten?

Die Mindestabstände zu den Einfriedungen (Gartenzaun) betragen für:

hoststämmige Obstbäume                                                  1,50 m

Halbstämme und Buschbäume                                          1,00 m

Spindel- und Spalierobst, Sträucher und Hecken          0,50 m

was darf man im Kleingarten (nicht) pflanzen?

Der Kleingarten ist angemessen zu bepflanzen; hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Hoch wachsende und besonders ausladende Bäume, insbesondere Waldbäume, Rotbuchen, Linden, Platanen, Roßkastanien, Stieleichen, Pappeln, Weißbirken, Nadelbäume, Walnussbäume und Trauerweiden, dürfen nicht gepflanzt werden. (Lt. Beschluss des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau e.V. dürfen auch keine Haselnusssträucher, hoch wachsende Magnolien und Thuja gepflanzt werden.)

Bevorzugt sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen. Laubgehölzen ist der Vorrang zu geben. Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig. Wildpflanzen sind dort, wo sie die kleingärtnerische Nutzung nicht stören, zu erhalten.

wie hoch darf ein Gartenzaun zur Einfriedung der Kleingartenparzelle sein?

Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Auswahl der Zaunart und –form bleibt dem/den Unterpächter(n) überlassen, wobei wertvolle Ausführungen (z. B. Zäune aus Schmiedeeisen) unzulässig sind. Die Verwendung von Stacheldraht ist untersagt. Mauern oder ähnlich Einfriedungen sind nicht zulässig.

wie hoch darf eine Hecke sein?

Hecken entlang der äußeren Begrenzung und entlang der Wegeflächen dürfen die für die Einfriedung zugelassene Höhe nicht überschreiten; ist die Einfriedung niedriger, darf eine Hecke – ganzjährig – dennoch bis zu 1,25 m hoch sein. Grundsätzlich gilt auch für Hecken, dass diese mit einem Abstand von 50 cm zur äußeren Begrenzung (Zaun) der Kleingartenparzelle gepflanzt werden dürfen. (Siehe auch Pflanzabstände)

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.