Bestimmungen im Unterpachtvertrag

muss man sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen?

Der/Die Unterpächter verpflichtet(n) sich, den im Einvernehmen mit dem Verpächter ergangenen Anordnungen und Beschlüssen des Vorstandes des Kleingartenvereins Folge zu leisten, z. B. sich insbesondere an der Gemeinschaftsarbeit  zu beteiligen.

wie sind Kündigungszeiten des Unterpachtvertrages?

Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Mai oder zum 30.November des laufenden Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Laube muss zum Kündigungstermin von persönlicher Habe geräumt herausgegeben werden.

gibt es eine Entschädigung nach der Kündigung des Kleingartens?

Bauliche Anlagen im Kleingarten sowie Bäume sind wesentliche Bestandteile des Kleingartens und dürfen ohne Zustimmung des Verpächters nicht entfernt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung besteht, nach Beendigung des Unterpachtverhältnisses Anspruch auf eine angemessene  Entschädigung, deren Höhe durch Abschätzung festgestellt und die bei Neuverpachtung fällig wird. Sind beide Eheleute Unterpächter, gilt Satz 2 nur, wenn dieser Vertrag gemeinschaftlich gekündigt wird.

Entschädigt werden nur die einer kleingärtnerischen Bewirtschaftung und Nutzung entsprechenden Einrichtungen des Kleingartens. Nicht mehr nutzbare Einrichtungen sind von dem/den Unterpächter(n) auf seine/ihre Kosten zu entfernen.

Bauliche Anlagen werden nur in einfacher Ausführung und nur bis zu der zugelassenen Größe entschädigt ferner wird nur der Wasseranschluss entschädigt. Ein Übernahmezwang für andere Anschlüsse (Strom- oder Telefonleitungen) besteht nicht.

Der/Die Unterpächter verzichtet(n) ausdrücklich auf weitere Ansprüche.

Die Feststellung der für die Entschädigung maßgeblichen Tatsachen und deren Bewertung obliegt einer Abschätzkommission, deren Mitglieder von dem Verpächter bestimmt werden. Für die Bewertung sind die Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde maßgebend; in diese kann beim Verpächter Einblick genommen werden. Auf Wunsch wird dem/den Unterpächter(n) gegen Kostenerstattung eine Kopie der Richtlinien ausgehändigt. Die Entscheidung der Abschätzkommission ist verbindlich.

wann darf der Verpächter den Kleingarten kündigen?

Der Verpächter kann den Unterpachtvertrag nur nach Maßnahme des Bundeskleingartengesetzes kündigen, insbesondere wenn die/der Unterpächter:

Mit der Entrichtung des Pachtzinses für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist/sind und nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung die fällige Pachtforderung erfüllt/erfüllen;

oder von ihm/ihnen auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingartengemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann;

ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingarten betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube unrechtmäßig zum dauernden Wohnen nutzt, den Kleingarten unbefugt einem Dritten überlässt, die Einfriedung der Parzelle eigenmächtig durchbricht, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert.

was passiert wenn man ein zusätzliches (Klein)Gartengrundstück besitzt/pachtet?

Anderweitiger Kleingartenbesitz sowie gärtnerisch nutzbarer Grundbesitz schließen von der Unterpacht aus; bei Erwerb eines solches während der Unterpachtzeit durch einen der Unterpächter oder auch durch seinen nicht im Vertrag aufgeführten Ehepartner ist/sind der/die Unterpächter zur sofortigen Kündigung des Vertrages verpflichtet.

was passiert wenn der Unterpächters stirbt?

Stirbt/Sterben der/die Unterpächter, endet der Unterpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des/der Unterpächter(s) folgt.

Haben Eheleute gemeinschaftlich den Unterpachtvertrag geschlossen, so wird beim Tod des Ehegatten der Unterpachtvertrag mit dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt, sofern er nicht binnen Monatsfrist schriftlich der Fortsetzung widerspricht.

was passiert bei einer Scheidung?

Grundsätzlich haften Eheleute – de Vertragspartner sind – für alle Verpflichtungen aus dem Unterpachtverhältnis als Gesamtschuldner.

Haben Eheleute gemeinschaftlich den Unterpachtvertrag geschlossen und wird die Ehe geschieden, haben sie eine Entscheidung darüber herbeizuführen, mit wem der Vertrag fortgeführt werden soll. Über das Ergebnis ist der Verpächter unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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