Baulichkeiten im Kleingarten

was muss beim Bau einer Laube beachtet werden?

Zur Herstellung neuer oder zur Veränderung vorhandener baulicher Anlagen jeder Art ist, unbeschadet einer von dem/den Unterpächter(n) selbst einzuholenden behördlichen Genehmigung, die vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters, dem zu diesem Zweck die Grundriß- und Bauzeichnungen vorzulegen sind, erforderlich. Der Standort der Laube und des Gewächshauses bedarf der Zustimmung des Verpächters.

wie hoch darf die Laube sein?

  • Die Laube darf nur eingeschossig sein; Unterkellern ist nicht gestattet.
  • Die Laube darf folgende Höhen nicht überschreiten:
  • Pultdach, Flachdach 2,60 m
  • Sattel-, Zelt- oder Walmdach:
    Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) höchstens 2,25 m
    Dach- und Firsthöhe höchstens                                          3,50 m
  • Die Maße gelten ab Fußbodenoberkante. Die Fußbodenoberkante darf bis zu 0,25 m über dem Kleingartenniveau liegen.

wie groß darf die Laube sein?

  • Die Laube darf einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 m² (Außenmaße) bebaute Grundfläche nicht überschreiten. Hierbei bleiben die Dachüberstände, denen der Grundstückseigentümer zugestimmt hat und die nicht mehr als 0,8 m betragen, unberücksichtigt. Dachüberstand von mehr als 0,8 m wird in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet. Gauben sind unzulässig.
  • Ein Vorratsraum (Fläche nicht größer als 2 m², Tiefe nicht über 0,80 m) mit Einstiegsklappe darf innerhalb der Laube angelegt werden.

welche Baulichkeiten dürfen noch errichtet werden?

Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis 7 m² (bzw. 12 m² siehe Verwaltungsvorschriften 2009 bis 2019 des Landes Berlin, WICHTIG: Was steht im Unterpachtvertrag) und einer Höhe bis zu 2,20 m errichtet sowie ein Kinderspielhaus als Spielgerät bis zu einer Größe von 2 m² Grundfläche und mit einer Höhe bis zu 1,25 m aufgestellt werden. Das Gewächshaus und das Kinderspielhaus dürfen nur für den Zweck ihrer Bestimmung genutzt werden. Eine Nutzung als Abstellraum für Geräte, Materialien o. ä. ist nicht erlaubt. Bei zweckentfremdeter Nutzung müssen diese Einrichtungen unverzüglich von dem/den Unterpächter(n) beseitigt werden.

was bedeutet „versiegelte“ Kleingartenfläche?

„Versiegelung“: Eine Versieglung ist jede Maßnahme, die das Eindringen von Niederschlagswasser in den Boden ausschließt oder erheblich beeinträchtigt. Vom Versiegelungsverbot erfasst werden alle Maßnahmen, die den Boden mit einer festen Schicht überziehen.

Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6% der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden.

Beispiel: Kleingartenfläche 200 m² abzüglich 24 m² Laube, verbleibende Kleingartenfläche = 176 m² x 6% = 10,56 m². Diese Fläche darf in der „Beispiel“ Kleingartenparzelle max. mit z. B. : lose verlegten Platten aus Beton oder/und Steinen mit den genannten Materialien für z. B. Gartenwege, Terrasse, Beeteinfassungen versiegelt werden.

Ortbeton (vor Ort gegossene Flächen aus Beton) bzw. das befestigen von Wegeplatten in einem Betonbett ist nicht statthaft!

wie groß darf ein Gartenteich sein?

Im Kleingarten darf ein Teich bis zu einer Größe von 3% der Kleingartenfläche, jedoch höchstens 10 m² angelegt werden, und zwar mit flachen Randbereichen. Der Teich darf nicht aus Beton oder sonstigen Mauerwerk errichtet werden und muss für eine Bepflanzung geeignet sein.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.