Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Abwasser im Kleingarten

darf man eine Toilette im Kleingarten haben?

Grundsätzlich sind Humustoiletten anzustreben. Soweit Abwässer und Fäkalien anfallen, müssen sie in zugelassenen und genehmigten Auffanggruben gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der/Die Unterpächter hat/haben sich die ordnungsgemäße Errichtung und Dichtheit der Grube durch Fachbetriebe bestätigen zu lassen. Die Dichtheitsnachweise sind dem Verpächter für eine ggf. erforderliche Vorlage bei der Wasserbehörde zu übergeben. Die schadlose Beseitigung muss/müssen der/die Unterpächter auf Verlangen dem Verpächter nachweisen. Die Abfuhr darf nur mit geeigneten Fahrzeugen erfolgen. Für Kleingärten in Wasserschutzgebieten gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen und die Regelungen des Berliner Wassergesetzes.

was ist bei anfallendes Abwasser im Kleingarten zu beachten?

Anfallendes Abwasser in den Kleingartenparzellen, die über Spültoiletten, Handwasch- und Spülbecken oder/und Duschen in der Laube anfallen, müssen entsprechend den Bestimmungen, über sog. abflusslose Abwassersammelbehälter aufgefangen und entsprechend den Abwasserentsorgungsvorschriften entsorgt werden.

Der Einbau von Abwassersammelbehälter ist – vor Baubeginn! – zustimmungspflichtig, d. h. zuerst ist eine Zustimmung vom jeweiligen Bezirksverband (Verpächter) und auch vom jeweiligen Bezirksamt (Grundstückseigentümer) einzuholen. Die Beachtung der Vorschriften, insbesondere der BauO Berlin, obliegt dem Bauherrn (Unterpächter). So darf u. a. nur zugelassenes Material (z.B. Kanalrohr: PVC orange/rote Farbe) in bestimmten Durchmesser (DN 100) im Erdreich verwendet werden.

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