Dem Vorstand des Kleingartenvereins obliegt es, für Ruhe und Ordnung auf dem Gelände zu sorgen; seine Anordnungen ist Folge zu leisten.
Dem Vorstand des Kleingartenvereins obliegt es, für Ruhe und Ordnung auf dem Gelände zu sorgen; seine Anordnungen ist Folge zu leisten.