Kleintiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht lästig werden und in den Nachbargärten keinen Schaden anrichten. Gewerbliche Tierhaltung ist nicht zulässig. Hunde sind innerhalb der Kleingartenanlage an der Leine zu führen und so zu halten, dass die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht gestört wird. Die Tierhaltung kann bei Zuwiderhandlung untersagt werden. Für etwaige Schäden aus der Tierhaltung Haftet(n) der/die Unterpächter als Tierhalter.
Die – auch nur vorübergehende – Haltung von Großvieh oder Katzen ist im Kleingarten nicht gestattet!