Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich durch den Verpächter. Der/Die Unterpächter ist/sind nicht berechtigt, den/die künftigen Unterpächter zu bestimmen.
Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich durch den Verpächter. Der/Die Unterpächter ist/sind nicht berechtigt, den/die künftigen Unterpächter zu bestimmen.