Ein Kleingartenverein hat in der heutigen Zeit mit vielen Verträgen, Vereinbarungen etc. (z.B. Anmietung von Veranstaltungsräumen für Vereinsfeste, Beauftragung einer Gastronomie, ausstehende Mitgliederbeiträge – trotz Mahnungen -…) im Rahmen seiner Vereinsgeschäfte zu tun. Hieraus können sich häufig Rechtsstreitigkeiten ergeben, welche schnell vor einem Gericht landen können. Hier kann dann ein Rechtsanwalt oder ein verlorener Prozess die Vereinskasse stark belasten.
Um dem zu entgehen bieten viele Versicherungsgesellschaften auch für Vereine Rechtsschutzversicherungen an, mit dieser der Verein sich u.a. zu folgenden Dingen absichern kann:
· Schadenersatz – Rechtsschutz
· Arbeits-Rechtsschutz
· Sozialgerichts – Rechtsschutz
· Straf-Rechtsschutz
· Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes – Rechtsschutz
Oft besteht der Versicherungsschutz für den Kleingartenverein sowie deren gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung des Kleingartenvereines obliegen.
Zu beachten ist jedoch, dass häufig erst drei Monate nach dem Abschlussdatum der Versicherung, anfallende Rechtsstreitigkeiten unter den Versicherungsschutz fallen. Ausgenommen davon ist Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen.