wie hoch darf die Laube sein?

  • Die Laube darf nur eingeschossig sein; Unterkellern ist nicht gestattet.
  • Die Laube darf folgende Höhen nicht überschreiten:
  • Pultdach, Flachdach 2,60 m
  • Sattel-, Zelt- oder Walmdach:
    Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) höchstens 2,25 m
    Dach- und Firsthöhe höchstens                                          3,50 m
  • Die Maße gelten ab Fußbodenoberkante. Die Fußbodenoberkante darf bis zu 0,25 m über dem Kleingartenniveau liegen.
Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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