Vereinbarung zur Stromanlage und zum Stromanschluss

Vereinbarung zur

Stromanlage und zum Stromanschluss

in der Kleingartenkolonie Grüne Aue

– Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom  18.03.2017

zwischen dem im Kopf genannten Verein
und
der/m/n Unterpächter/in/n – in Folge Stromnehmer genannt – der Kleingartenparzelle: «Parzelle»

§ 1 Stromanlage

  1. Die Stromanlage besteht aus der Verbindung, beginnend vom jeweiligen  Kabelverteilerkasten (Hausanschluss) über das  Stromverteilungsnetzes bis zu den Nebenkabelverteilerkästen in der Kleingartenkolonie Grüne Aue.
  2. Die Stromanlage der Kleingartenkolonie Grüne Aue steht vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in der Verwaltung der Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. und wird ausschließlich von dieser unterhalten und durch ein vom Netzanbieter (z. Zt. Stromnetz-Berlin) zugelassenes Elektroinstallations-Unternehmen ggf. gewartet, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt.
  3. Für Schäden, die durch die Anlage oder durch deren Mängel verursacht werden, haftet die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. weder Dritten, noch den an der Stromanlage angeschlossenen Stromnehmern gegenüber. Dies gilt auch für Schäden, die durch etwaige Stromunterbrechungen entstehen.

§ 2 Kostenverteilung

Die Kosten für die Unterhaltung, Wartung, Erneuerung, Beseitigungen von Störungen an der Stromanlage trägt anteilig der Stromnehmer dessen Kleingartenparzelle an der Stromanlage angeschlossen ist.

§ 3 Stromanschluss in der Kleingartenparzelle

  1. Für die Anschlusskosten und ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung des Stromanschlusses in der Kleingartenparzelle, abgehend von dem entsprechenden Nebenkabelverteilerkasten, ist der Stromnehmer der jeweiligen angeschlossenen Kleingartenparzelle verantwortlich.
  2. Die Stromanlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften des Netzbetreibers (Zähler- und Sicherungskasten mit max. 2 x 10 Ampere u. 1 x 16 Ampere), gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik unterhalten und durch ein zugelassenes Elektroinstallations-Unternehmen errichtet, erweitert und geändert werden.
  3. Über etwaige Veränderungen des Stromanschlusses in die Kleingartenparzelle ist der geschäftsführende Vorstand unverzüglich zu informieren.
  4. Der Stromnehmer der Kleingartenparzelle hat dem Beauftragten der Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. den Zutritt zu seinen Parzellenanschluss zu den in a) und b) genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Vereinbarung, nötig ist.
  5. Der Stromnehmer  hat zur Stromnutzung einen entsprechenden Stromliefervertrag  mit einem Stromanbieter seiner Wahl abzuschließen.

§ 4 Einstellung der Stromversorgung für die Kleingartenparzelle

1.Die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Stromnehmer der Kleingartenparzelle den Bedingungen des Parzellenanschlusses zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um

  1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden,
  2. den Verbrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung des Stromzählers zu verhindern oder
  3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Stromnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Kleingartenkolonie Grüne Aue oder Dritter ausgeschlossen sind.

2.Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V. berechtigt, die Stromversorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.

§ 5 Verstöße

Verstöße des Stromnehmers gegen die in den §§ 2 bis 4 genannten Bestimmungen dieser Vereinbarung können mit einer Vereinsstrafe gem. § 4.6 der Satzung belegt werden, die die Mitgliederversammlung festlegt. Dem Stromnehmer werden zusätzlich Kosten  durch unerlaubte Handlungen an den Stromanschlüssen, sowie durch nicht rechtzeitige Meldung von entstandenen Schäden,  in Rechnung gestellt.

 

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.