Die Haftpflichtversicherung


IMAG0111Diese Versicherungsart regelt, Schäden die durch Verschulden des Kleingartenvereins oder deren Kleingärtner gegenüber Dritten entstehen können. Denn gem. § 823 BGB kann der Kleingartenverein bzw. Kleingärtner zur Schadensersatzpflicht herangezogen werden. Daher sollte diese Versicherung für das gesamte Kleingartengelände abgeschlossen werden, denn die Möglichkeiten eines Haftpflichtschadens können recht vielfältig sein, z. B.:

  • Sachbeschädigung – Am Gartenzaun zerreißt sich jemand seine Bekleidung, weil ein Nagel herausragt.
  • Wegeunfall – Es stürzt jemand auf dem Kolonieweg und verletzt sich, weil die Gehwegplatten durch Arbeiten im Kolonieweg nicht wieder richtig verlegt wurden.
  • Leitungs- oder Kabelschäden – Bei Erdarbeiten werden verlegte Kabel oder Leitungen – trotz eingeholter Verlegungsunterlagen – beschädigt und eine Dritter (Post, Wasserwerke etc.) stellt Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche bei Personenschäden können u.a. sein:

  1. Schmerzensgeld für den Geschädigten
  2. Kosten für Heilbehandlung an die Krankenkasse
  3. Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber

Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung würde der Kleingartenverein oder/und Kleingärtner die Entschädigungszahlungen leisten müssen, was sehr schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen kann.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

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