Die Gebäudeversicherung

Der Kleingärtner hat seine Gartenlaube selbst zu versichern. Denn grundsätzlich ist er für sein Eigentum selbst verantwortlich, das heißt wie und in welcher Höhe er seine Laube versichert bestimmt er selbst. Er kann im eigenen Schadensfall nicht seinen Verein zur Kasse bitten – auch nicht seinen Gartennachbarn, welcher z.B. seine eigene Gartenlaube durch Brandstiftung in Schutt und Asche vorfindet, das Feuer von seiner Parzelle auf die Nachbarlaube übergreift und diese abbrennt. Auch kann er nicht den Parzellennachbarn zur Kasse bitten, wenn ein gesunder Baum von dessen Parzelle auf die eigene Laube nach einem Sturm fällt.
Daher ist auf alle Fälle eine Versicherung an zuraten, die u.a. folgende Dinge versichert:

  • Feuer- und Sturmschäden an der Laube
  • Glasbruchschäden
  • Einbruch- und Diebschadenschäden
  • Vandalismusschäden

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, ist davon abhängig, wie hoch der Wiederbeschaffungswert bei einem ggfs. Totalschaden zum heutigen Zeitpunkt ist. Nicht unerheblich können auch Folgeschäden sein, z.B. die Entsorgung von Sondermüll nach einem Brand oder die Beschädigung oder Zerstörung der Fäkaliengrube (-Tank). Daher sollte auch dieses berücksichtigt werden, wenn die Versicherungssumme bestimmt wird.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.